Landgericht Bonn, 2010-01-27, 6 T 1/10

6 T 1/10Kantonsgericht27.01.2010

Regest

Geht die Erstausfertigung auf dem Postweg zum Gläubiger verloren, ist die zu erteilende weitere Ausfertigung des Titels gebührenpflichtig.

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 6 T 1/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-01-27

Aktenzeichen: 6 T 1/10

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2010:0127.6T1.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Normen: § 733 ZPO, Nr. 2210 KV - GKG

Leitsätze

Geht die Erstausfertigung auf dem Postweg zum Gläubiger verloren, ist die zu erteilende weitere Ausfertigung des Titels gebührenpflichtig.

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 11.12.2009 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Euskirchen vom 17.11.2009, durch den der Antrag auf Erteilung einer Erstausfertigung des Vollstreckungsbescheides vom 07.11.2008 zurückgewiesen worden ist, wird als unzulässig verworfen.

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