6 T 1/10•Landgericht Bonn, 2010-01-27, 6 T 1/10
Landgericht Bonn, 2010-01-27, 6 T 1/10
6 T 1/10Kantonsgericht27.01.2010
Regest
Geht die Erstausfertigung auf dem Postweg zum Gläubiger verloren, ist die zu erteilende weitere Ausfertigung des Titels gebührenpflichtig.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 6 T 1/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-01-27
Aktenzeichen: 6 T 1/10
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2010:0127.6T1.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Normen: § 733 ZPO, Nr. 2210 KV - GKG
Leitsätze
Geht die Erstausfertigung auf dem Postweg zum Gläubiger verloren, ist die zu erteilende weitere Ausfertigung des Titels gebührenpflichtig.
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 11.12.2009 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Euskirchen vom 17.11.2009, durch den der Antrag auf Erteilung einer Erstausfertigung des Vollstreckungsbescheides vom 07.11.2008 zurückgewiesen worden ist, wird als unzulässig verworfen.
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