Landgericht Bonn, 2010-01-28, 21 Qs-773 Js 1043/09-7/10

21 Qs-773 Js 1043/09-7/10Kantonsgericht28.01.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 21 Qs-773 Js 1043/09-7/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-01-28

Aktenzeichen: 21 Qs-773 Js 1043/09-7/10

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2010:0128.21QS773JS1043.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. große Strafkammer des Landgerichts

Tenor

Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 14.01.2010, Az. 51 Gs 75/10, abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Unter Aufhebung der Beiordnung von Rechtsanwalt I aus L wird dem Beschuldigten B Z gem. § 140 Abs. 1 Nr.4 StPO Rechtsanwalt Dr. M aus C beigeordnet.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die darin entstandenen notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers werden der Staatskasse auferlegt.

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