Landgericht Bonn, 2010-02-23, 4 T 43+44/10

4 T 43+44/10Kantonsgericht23.02.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 4 T 43+44/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-02-23

Aktenzeichen: 4 T 43+44/10

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2010:0223.4T43.44.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Die Beschwerdeverfahren 4 T 43/10 und 4 T 44/10 werden unter Führung des Aktenzeichens 4 T 43/10 zur gemeinsamen Entscheidung miteinander verbunden.

Die Beschlüsse des Amtsgerichts Siegburg vom 14.01.2010 werden unter Zurückweisung der weitergehenden Beschwerden dahingehend abgeändert, dass dem Schuldner ein monatlicher Betrag von 177,01 € aus der bei der Drittschuldnerin gepfändeten Forderung pfandfrei zu belassen ist.

Der weitergehende Antrag des Schuldners vom 03.12.2009 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen der Schuldner und die Gläubiger zu jeweils 1/2.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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