4 T 43+44/10•Landgericht Bonn, 2010-02-23, 4 T 43+44/10
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 4 T 43+44/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-02-23
Aktenzeichen: 4 T 43+44/10
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2010:0223.4T43.44.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
Die Beschwerdeverfahren 4 T 43/10 und 4 T 44/10 werden unter Führung des Aktenzeichens 4 T 43/10 zur gemeinsamen Entscheidung miteinander verbunden.
Die Beschlüsse des Amtsgerichts Siegburg vom 14.01.2010 werden unter Zurückweisung der weitergehenden Beschwerden dahingehend abgeändert, dass dem Schuldner ein monatlicher Betrag von 177,01 € aus der bei der Drittschuldnerin gepfändeten Forderung pfandfrei zu belassen ist.
Der weitergehende Antrag des Schuldners vom 03.12.2009 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen der Schuldner und die Gläubiger zu jeweils 1/2.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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