Landgericht Bonn, 2010-03-17, 15 O 312/09

15 O 312/09Kantonsgericht17.03.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 15 O 312/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-03-17

Aktenzeichen: 15 O 312/09

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2010:0317.15O312.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Der Antrag der Antragsteller auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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