Landgericht Bonn, 2010-03-24, 13 O 365/09

13 O 365/09Kantonsgericht24.03.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 13 O 365/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-03-24

Aktenzeichen: 13 O 365/09

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2010:0324.13O365.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

  1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.151,52 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 01.04.2009 zu zahlen.

  2. Die Widerklage und Drittwiderklage werden abgewiesen.

  3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

  4. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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