13 O 365/09•Landgericht Bonn, 2010-03-24, 13 O 365/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 13 O 365/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-03-24
Aktenzeichen: 13 O 365/09
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2010:0324.13O365.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
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Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.151,52 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 01.04.2009 zu zahlen.
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Die Widerklage und Drittwiderklage werden abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
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Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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