Landgericht Bonn, 2010-03-26, 1 O 510/05

1 O 510/05Kantonsgericht26.03.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 1 O 510/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-03-26

Aktenzeichen: 1 O 510/05

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2010:0326.1O510.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Es wird festgestellt, dass der von der Beklagten mit der Y GmbH, G-Str., ##### M, geschlossene Kaufvertrag über die Veräußerung eines Teilstücks des D Pipeline Systems betreffend die Strecke N – R I nichtig ist.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. Die Streithelferin trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 115% des vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.

Streitwert: bis 140.000,00 Euro

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