1 O 510/05•Landgericht Bonn, 2010-03-26, 1 O 510/05
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 1 O 510/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-03-26
Aktenzeichen: 1 O 510/05
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2010:0326.1O510.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
Es wird festgestellt, dass der von der Beklagten mit der Y GmbH, G-Str., ##### M, geschlossene Kaufvertrag über die Veräußerung eines Teilstücks des D Pipeline Systems betreffend die Strecke N – R I nichtig ist.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. Die Streithelferin trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 115% des vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.
Streitwert: bis 140.000,00 Euro
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