Landgericht Bonn, 2010-03-31, 7 O 327/09

7 O 327/09Kantonsgericht31.03.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 7 O 327/09 — Grund- und Teilurteil

Entscheidungsdatum: 2010-03-31

Aktenzeichen: 7 O 327/09

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2010:0331.7O327.09.00

Dokumenttyp: Grund- und Teilurteil

Spruchkörper: 7. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Die dem Kläger abgetretenen Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld aus dem Unfall vom ##.##.20## sind dem Grunde nach gerechtfertigt.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger jeden weiteren materiellen und künftigen immateriellen Schaden des Herrn H, Xstraße ##, ##### C, aus dem Unfall vom ##.##.20## in der Filiale der Beklagten in C zu ersetzten.

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