6 T 107/10•Landgericht Bonn, 2010-04-29, 6 T 107/10
Landgericht Bonn, 2010-04-29, 6 T 107/10
6 T 107/10Kantonsgericht29.04.2010
Regest
Keine Berliner Räumung aus einem Zuschlagbeschluss
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 6 T 107/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-04-29
Aktenzeichen: 6 T 107/10
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2010:0429.6T107.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilkammer des Landgerichts
Normen: § 885 ZPO
Leitsätze
Keine Berliner Räumung aus einem Zuschlagbeschluss
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Beschwerdeführer vom 20.04.2010 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Siegburg vom 15.04.2010 – 37 M 68/10 – wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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