Landgericht Bonn, 2010-04-29, 7 O 20/10

7 O 20/10Kantonsgericht29.04.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 7 O 20/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-04-29

Aktenzeichen: 7 O 20/10

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2010:0429.7O20.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3908,64 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.03.2009 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 35 % und die Beklagte zu 65%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 115 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrags.

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