Landgericht Bonn, 2010-06-04, 10 O 508/09

10 O 508/09Kantonsgericht04.06.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 10 O 508/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-06-04

Aktenzeichen: 10 O 508/09

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2010:0604.10O508.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits, einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Streithelferin, trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages.

Der Kläger kann die Vollstreckung der Streithelferin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrags abwenden, soweit nicht die Streithelferin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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