18 O 133/08•Landgericht Bonn, 2010-06-18, 18 O 133/08
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 18 O 133/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-06-18
Aktenzeichen: 18 O 133/08
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2010:0618.18O133.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 25.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.05.2008 zu Händen der Verwalterin, der D GmbH, zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, jeden weitergehenden Aufwand und Schaden zu ersetzen, der sich aus dem Mangelsymptom Sommerkondensatfeuchte in der Tiefgarage I-Weg C-P ergibt.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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