Landgericht Bonn, 2010-06-18, 18 O 133/08

18 O 133/08Kantonsgericht18.06.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 18 O 133/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-06-18

Aktenzeichen: 18 O 133/08

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2010:0618.18O133.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 25.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.05.2008 zu Händen der Verwalterin, der D GmbH, zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, jeden weitergehenden Aufwand und Schaden zu ersetzen, der sich aus dem Mangelsymptom Sommerkondensatfeuchte in der Tiefgarage I-Weg C-P ergibt.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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