Landgericht Bonn, 2010-06-30, 33 T 624/10

33 T 624/10Kantonsgericht30.06.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 33 T 624/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-06-30

Aktenzeichen: 33 T 624/10

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2010:0630.33T624.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts

Tenor

Der Antrag des Herrn L, Pstr. #a, #### C, auf Aufnahme als Beteiligter im hiesigen Verfahren wird abgelehnt, da nicht ersichtlich ist, dass seine Rechte und Pflichten durch die Regelung der -nunmehr amtswegig zu verfolgenden- Angelegenheit unmittelbar betroffen sein könnten.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.