33 T 624/10•Landgericht Bonn, 2010-06-30, 33 T 624/10
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 33 T 624/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-06-30
Aktenzeichen: 33 T 624/10
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2010:0630.33T624.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts
Tenor
Der Antrag des Herrn L, Pstr. #a, #### C, auf Aufnahme als Beteiligter im hiesigen Verfahren wird abgelehnt, da nicht ersichtlich ist, dass seine Rechte und Pflichten durch die Regelung der -nunmehr amtswegig zu verfolgenden- Angelegenheit unmittelbar betroffen sein könnten.
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