Landgericht Bonn, 2010-07-19, 1 O 247/09

1 O 247/09Kantonsgericht19.07.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 1 O 247/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-07-19

Aktenzeichen: 1 O 247/09

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2010:0719.1O247.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, beiden Klägerinnen jeweils den Schaden zu ersetzen, der ihnen durch die Erteilung des Zertifikats für Gefahrenfeuer für Luftfahrthindernisse vom Typ N #.# vom 04.04.2000 – Geschäftszeichen LS 11/62.10.07 – entstanden ist.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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