1 O 247/09•Landgericht Bonn, 2010-07-19, 1 O 247/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 1 O 247/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-07-19
Aktenzeichen: 1 O 247/09
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2010:0719.1O247.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, beiden Klägerinnen jeweils den Schaden zu ersetzen, der ihnen durch die Erteilung des Zertifikats für Gefahrenfeuer für Luftfahrthindernisse vom Typ N #.# vom 04.04.2000 – Geschäftszeichen LS 11/62.10.07 – entstanden ist.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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