8 T 68/10•Landgericht Bonn, 2010-07-30, 8 T 68/10
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 8 T 68/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-07-30
Aktenzeichen: 8 T 68/10
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2010:0730.8T68.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
Die Kosten des in der Hauptsache für erledigt erklärten Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.
Der Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis 300 € festgesetzt.
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