Landgericht Bonn, 2010-08-04, 4 O 77/08

4 O 77/08Kantonsgericht04.08.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 4 O 77/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-08-04

Aktenzeichen: 4 O 77/08

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2010:0804.4O77.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 37.597,64 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz sowie weitere 1.419,19 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz, jeweils seit dem 31.10.2008, zu zahlen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

  3. Dieses Urteil ist für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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