4 O 77/08•Landgericht Bonn, 2010-08-04, 4 O 77/08
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 4 O 77/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-08-04
Aktenzeichen: 4 O 77/08
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2010:0804.4O77.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
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Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 37.597,64 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz sowie weitere 1.419,19 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz, jeweils seit dem 31.10.2008, zu zahlen.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
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Dieses Urteil ist für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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