Landgericht Bonn, 2010-09-27, 27 Qs-Bundeskartellamt -25/10

27 Qs-Bundeskartellamt -25/10Kantonsgericht27.09.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 27 Qs-Bundeskartellamt -25/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-09-27

Aktenzeichen: 27 Qs-Bundeskartellamt -25/10

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2010:0927.27QS.BUNDESKARTEL.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. große Strafkammer des Landgerichts

Tenor

Die Beschwerde der Beschwerdeführer gegen den Beschluss des Amtsgerichts C vom 19.07.2010 – Az: ## Gs #####/####– wird als unzulässig verworfen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich ihrer Auslagen tragen die Beschwerdeführer.

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