27 Qs-Bundeskartellamt -25/10•Landgericht Bonn, 2010-09-27, 27 Qs-Bundeskartellamt -25/10
Landgericht Bonn, 2010-09-27, 27 Qs-Bundeskartellamt -25/10
27 Qs-Bundeskartellamt -25/10Kantonsgericht27.09.2010
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 27 Qs-Bundeskartellamt -25/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-09-27
Aktenzeichen: 27 Qs-Bundeskartellamt -25/10
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2010:0927.27QS.BUNDESKARTEL.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. große Strafkammer des Landgerichts
Tenor
Die Beschwerde der Beschwerdeführer gegen den Beschluss des Amtsgerichts C vom 19.07.2010 – Az: ## Gs #####/####– wird als unzulässig verworfen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich ihrer Auslagen tragen die Beschwerdeführer.
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