Landgericht Bonn, 2010-10-21, 4 T 414/10

4 T 414/10Kantonsgericht21.10.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 4 T 414/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-10-21

Aktenzeichen: 4 T 414/10

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2010:1021.4T414.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Das Verfahren wird an das Amtsgericht Euskirchen zurückverwiesen. Das Amtsgericht wird angewiesen, die Entscheidung über den Kostenfestsetzungsantrag der Gläubigerin vom 21.07.2010 nicht von der Zahlung eines Vorschusses für Zustellungsauslagen abhängig zu machen.

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