5 S 3/10•Landgericht Bonn, 2010-11-03, 5 S 3/10
Landgericht Bonn, 2010-11-03, 5 S 3/10
5 S 3/10Kantonsgericht03.11.2010
Regest
Allein der Weiterbezug von Gas begründet bei Unwirksamkeit einer Gaspreisanpassungsklausel keinen stillschweigend vereinbarten neuen Gaspreis mit Sondervertragskunden.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 5 S 3/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-11-03
Aktenzeichen: 5 S 3/10
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2010:1103.5S3.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer des Landgerichts
Normen: §§306, 307, 812, 820 BGB
Leitsätze
Allein der Weiterbezug von Gas begründet bei Unwirksamkeit einer Gaspreisanpassungsklausel keinen stillschweigend vereinbarten neuen Gaspreis mit Sondervertragskunden.
Tenor
- Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Euskirchen vom 04.12.2009 – 17 C 430/09 – abgeändert und im Hauptsachetenor wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.181,91 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus einem Betrag in Höhe von 889,48 € seit dem 26.03.2009 sowie aus einem Betrag in Höhe von 292,43 € seit dem 12.06.2009 zu zahlen.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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Die Revision wird nicht zugelassen.
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