Landgericht Bonn, 2010-11-03, 5 S 3/10

5 S 3/10Kantonsgericht03.11.2010

Regest

Allein der Weiterbezug von Gas begründet bei Unwirksamkeit einer Gaspreisanpassungsklausel keinen stillschweigend vereinbarten neuen Gaspreis mit Sondervertragskunden.

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 5 S 3/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-11-03

Aktenzeichen: 5 S 3/10

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2010:1103.5S3.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer des Landgerichts

Normen: §§306, 307, 812, 820 BGB

Leitsätze

Allein der Weiterbezug von Gas begründet bei Unwirksamkeit einer Gaspreisanpassungsklausel keinen stillschweigend vereinbarten neuen Gaspreis mit Sondervertragskunden.

Tenor

  1. Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Euskirchen vom 04.12.2009 – 17 C 430/09 – abgeändert und im Hauptsachetenor wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.181,91 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus einem Betrag in Höhe von 889,48 € seit dem 26.03.2009 sowie aus einem Betrag in Höhe von 292,43 € seit dem 12.06.2009 zu zahlen.

  1. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

  2. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

  3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.