Landgericht Bonn, 2010-11-12, 2 O 5/10

2 O 5/10Kantonsgericht12.11.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 2 O 5/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-11-12

Aktenzeichen: 2 O 5/10

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2010:1112.2O5.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 11.512,46 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.01.2010 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 12 % und die Beklagte zu 88 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin aber nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin kann die Vollstreckung wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

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