23 KLs 10/10•Landgericht Bonn, 2010-11-30, 23 KLs 10/10
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 23 KLs 10/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-11-30
Aktenzeichen: 23 KLs 10/10
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2010:1130.23KLS10.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. große Strafkammer des Landgerichts
Tenor
Der Angeklagte ist der Verletzung des Fernmeldegeheimnisses in sieben Fällen, der Untreue in drei Fällen sowie des Betruges schuldig.
Er wird zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine eigenen Auslagen.
§§ 206 Abs. 1, 263 Abs. 1 und 3 Nr. 2, 266 Abs. 1, 25 Abs. 2, 53 StGB
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