6 T 217/10•Landgericht Bonn, 2010-12-01, 6 T 217/10
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 6 T 217/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-12-01
Aktenzeichen: 6 T 217/10
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2010:1201.6T217.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
Es wird festgestellt, dass die vorgenannte Kostenrechnung vom 11.01.2010 gegenstandslos ist.
Der Antrag der Kostenschuldnerin auf Aufhebung der Kostenrechnung vom 18.10.2010 wird zurückgewiesen.
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