Landgericht Bonn, 2010-12-01, 6 T 217/10

6 T 217/10Kantonsgericht01.12.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 6 T 217/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-12-01

Aktenzeichen: 6 T 217/10

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2010:1201.6T217.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Es wird festgestellt, dass die vorgenannte Kostenrechnung vom 11.01.2010 gegenstandslos ist.

Der Antrag der Kostenschuldnerin auf Aufhebung der Kostenrechnung vom 18.10.2010 wird zurückgewiesen.

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