Landgericht Bonn, 2010-12-08, 5 S 101/10

5 S 101/10Kantonsgericht08.12.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 5 S 101/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-12-08

Aktenzeichen: 5 S 101/10

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2010:1208.5S101.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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