Landgericht Bonn, 2010-12-08, 5 S 124/10

5 S 124/10Kantonsgericht08.12.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 5 S 124/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-12-08

Aktenzeichen: 5 S 124/10

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2010:1208.5S124.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Euskirchen vom 30.03.2010 (17 C 1059/09) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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