Landgericht Bonn, 2010-12-08, 5 S 159/10

5 S 159/10Kantonsgericht08.12.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 5 S 159/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-12-08

Aktenzeichen: 5 S 159/10

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2010:1208.5S159.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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