5 S 86/10•Landgericht Bonn, 2010-12-15, 5 S 86/10
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 5 S 86/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-12-15
Aktenzeichen: 5 S 86/10
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2010:1215.5S86.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
- Auf die Berufung die Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Euskirchen vom 9. März 2010 – 17 C 851/09 – abgeändert und im Hauptsachetenor wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 849,53 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 751,68 € seit dem 20. März 2009 und aus weiteren 97,85 € seit dem 26. Mai 2010 zu zahlen.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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Die Revision wird zugelassen.
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