27 Qs 33/10•Landgericht Bonn, 2011-01-10, 27 Qs 33/10
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 27 Qs 33/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-01-10
Aktenzeichen: 27 Qs 33/10
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2011:0110.27QS33.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. große Strafkammer des Landgerichts
Tenor
Die Beschwerde der Beschwerdeführer gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 30.08.2010 – Az: 51 Gs 1122/10 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich ihrer Auslagen tragen die Beschwerdeführer.
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