Landgericht Bonn, 2011-01-10, 27 Qs 33/10

27 Qs 33/10Kantonsgericht10.01.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 27 Qs 33/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-01-10

Aktenzeichen: 27 Qs 33/10

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2011:0110.27QS33.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. große Strafkammer des Landgerichts

Tenor

Die Beschwerde der Beschwerdeführer gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 30.08.2010 – Az: 51 Gs 1122/10 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich ihrer Auslagen tragen die Beschwerdeführer.

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