Landgericht Bonn, 2011-01-18, 5 S 288/10

5 S 288/10Kantonsgericht18.01.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 5 S 288/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-01-18

Aktenzeichen: 5 S 288/10

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2011:0118.5S288.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

  1. Die Kammer weist nach Beratung darauf hin, dass beabsichtigt ist, die Berufung der Klägerin gem. § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen.

  2. Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen zwei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses.

  3. Auf den Verlust der Möglichkeit einer kostenmindernden Rücknahme bei einer förmlichen Entscheidung gemäß Ziffer 1222 zum GKG wird vorsorglich hingewiesen.

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