9 O 192/09•Landgericht Bonn, 2011-02-18, 9 O 192/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 9 O 192/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-02-18
Aktenzeichen: 9 O 192/09
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2011:0218.9O192.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin ein Schmerzensgeld in Höhe von 70.000,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 14.08.2008 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, der Klägerin sämtliche zukünftigen materiellen und immateriellen Schäden zu ersetzen, welche ihr aus der fehlerhaften Behandlung in der Zeit vom 27.03. bis 10.04.2006 in der Einrichtung der Beklagten zu 1) entstanden sind und noch entstehen werden, soweit die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind oder übergehen werden.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner zu 70 % und die Klägerin zu 30 %.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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