18 O 2/11•Landgericht Bonn, 2011-02-22, 18 O 2/11
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 18 O 2/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-02-22
Aktenzeichen: 18 O 2/11
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2011:0222.18O2.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 8.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 16.10.2010 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 30 % und der Beklagte zu 70 %.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils vollstreckten Betrages.
Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern der Beklagte vorher nicht Sicherheit in derselben Höhe leistet.
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