5 S 255/10•Landgericht Bonn, 2011-02-23, 5 S 255/10
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 5 S 255/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-02-23
Aktenzeichen: 5 S 255/10
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2011:0223.5S255.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 05.10.2010 – 106 C 569/09 – unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen abgeändert und im Hauptsachetenor wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 267,39 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.11.2009 sowie vorgerichtliche Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 46,41 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.11.2009 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 57 Prozent und die Beklagte zu 43 Prozent.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.