Landgericht Bonn, 2011-03-31, 14 O 81/09

14 O 81/09Kantonsgericht31.03.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 14 O 81/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-03-31

Aktenzeichen: 14 O 81/09

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2011:0331.14O81.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts

Normen: §§ 425, 423, 431, 435 HGB, 249 BGB, 25, 23, 21 VOB/A in der 2008 geltenden Form

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. Die Klägerin trägt auch die Kosten der Nebenintervenientin und der Streithelferin.

Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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