14 O 81/09•Landgericht Bonn, 2011-03-31, 14 O 81/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 14 O 81/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-03-31
Aktenzeichen: 14 O 81/09
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2011:0331.14O81.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts
Normen: §§ 425, 423, 431, 435 HGB, 249 BGB, 25, 23, 21 VOB/A in der 2008 geltenden Form
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. Die Klägerin trägt auch die Kosten der Nebenintervenientin und der Streithelferin.
Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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