7 O 69/10•Landgericht Bonn, 2011-03-31, 7 O 69/10
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 7 O 69/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-03-31
Aktenzeichen: 7 O 69/10
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2011:0331.7O69.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 6.100,00 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.12.2009 Zug um Zug gegen Rückgabe der „Riesenecklandschaft Cloud # Z ### BEZ ###### Velvet Sandschimmer, Füße 19 Gleiter Schwarz, bestehend aus: U###LI-S###-U###RA ohne Kissen“ zu zahlen.
Die Beklagte wird weiter verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von insgesamt 603,93 Euro zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist gegen eine Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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