1 O 378/08•Landgericht Bonn, 2011-04-13, 1 O 378/08
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 1 O 378/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-04-13
Aktenzeichen: 1 O 378/08
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2011:0413.1O378.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 56.217,15 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem 06.09.2008 zu zahlen.
Die Beklagte wird darüber hinaus verurteilt, der Klägerin den entstandenen Verzugsschaden in Höhe von 2.296,70 € zu erstatten.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 35 % und die Beklagte 65 %.
Das Urteil ist für beide Seiten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
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