6 T 24/11•Landgericht Bonn, 2011-04-20, 6 T 24/11
Landgericht Bonn, 2011-04-20, 6 T 24/11
6 T 24/11Kantonsgericht20.04.2011
Regest
Keine Umdeutung einer als unzulässig verworfenen Berufung, die sich gegen Hauptsache- und Kostenentscheidung des angefochtenen Urteils gerichtet hat, in eine sofortige Beschwerde gegen den 91a - Teil der Kostenentscheidung des Urteils.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 6 T 24/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-04-20
Aktenzeichen: 6 T 24/11
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2011:0420.6T24.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilkammer des Landgerichts
Normen: § 91 a ZPO
Leitsätze
Keine Umdeutung einer als unzulässig verworfenen Berufung, die sich gegen Hauptsache- und Kostenentscheidung des angefochtenen Urteils gerichtet hat, in eine sofortige Beschwerde gegen den 91a - Teil der Kostenentscheidung des Urteils.
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen die Kostenentscheidung im Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 22.12.2010 -201 C 270/10- wird als unzulässig kostenpflichtig verworfen.
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