11 O 32/10•Landgericht Bonn, 2011-04-21, 11 O 32/10
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 11 O 32/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-04-21
Aktenzeichen: 11 O 32/10
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2011:0421.11O32.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts
Normen: § 87 Satz 2 GWB; § 47 TKG
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreites werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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