Landgericht Bonn, 2011-06-03, 6 T 109/11

6 T 109/11Kantonsgericht03.06.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 6 T 109/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-06-03

Aktenzeichen: 6 T 109/11

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2011:0603.6T109.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Beklagten gegen den Prozesskostenhilfe versagenden Beschluss des Amtsgerichts vom 06.05.2011 wird zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

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