10 O 49/11•Landgericht Bonn, 2011-06-14, 10 O 49/11
Landgericht Bonn, 2011-06-14, 10 O 49/11
10 O 49/11Kantonsgericht14.06.2011
Regest
Zu Verkehrssicherungspflichten eines Vereins gegenüber einem bei einer Veranstaltung des Vereins mithelfenden Vereinsmitglieds
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 10 O 49/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-06-14
Aktenzeichen: 10 O 49/11
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2011:0614.10O49.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilkammer des Landgerichts
Normen: BGB § 823 Abs. 1
Leitsätze
Zu Verkehrssicherungspflichten eines Vereins gegenüber einem bei einer Veranstaltung des Vereins mithelfenden Vereinsmitglieds
Tenor
Klage und Widerklage werden abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar
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