Landgericht Bonn, 2011-06-14, 10 O 49/11

10 O 49/11Kantonsgericht14.06.2011

Regest

Zu Verkehrssicherungspflichten eines Vereins gegenüber einem bei einer Veranstaltung des Vereins mithelfenden Vereinsmitglieds

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 10 O 49/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-06-14

Aktenzeichen: 10 O 49/11

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2011:0614.10O49.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilkammer des Landgerichts

Normen: BGB § 823 Abs. 1

Leitsätze

Zu Verkehrssicherungspflichten eines Vereins gegenüber einem bei einer Veranstaltung des Vereins mithelfenden Vereinsmitglieds

Tenor

Klage und Widerklage werden abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar

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