3 O 110/10•Landgericht Bonn, 2011-06-17, 3 O 110/10
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 3 O 110/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-06-17
Aktenzeichen: 3 O 110/10
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2011:0617.3O110.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.635,36 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 22.12.2009 sowie weitere 596,90 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.04.2010 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 12% und die Beklagte zu 88%.
Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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