Landgericht Bonn, 2011-06-20, 8 S 72/11

8 S 72/11Kantonsgericht20.06.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 8 S 72/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-06-20

Aktenzeichen: 8 S 72/11

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2011:0620.8S72.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Zivilkammer des Landgerichts

Normen: §§ 249 BGB, 287 ZPO

Tenor

Die Kammer weist die Parteien darauf hin, dass beabsichtigt ist, die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Siegburg vom 08.03.2011 - 112 C 223/10 - nach § 522 Abs. 2 ZPO einstimmig durch Beschluss als unbegründet zurückzuweisen.

Der Beklagten wird Gelegenheit gegeben, binnen zwei Wochen nach Zugang dieses Beschlusses zu den Hinweisen Stellung zu nehmen.

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