8 S 72/11•Landgericht Bonn, 2011-06-20, 8 S 72/11
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 8 S 72/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-06-20
Aktenzeichen: 8 S 72/11
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2011:0620.8S72.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Zivilkammer des Landgerichts
Normen: §§ 249 BGB, 287 ZPO
Tenor
Die Kammer weist die Parteien darauf hin, dass beabsichtigt ist, die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Siegburg vom 08.03.2011 - 112 C 223/10 - nach § 522 Abs. 2 ZPO einstimmig durch Beschluss als unbegründet zurückzuweisen.
Der Beklagten wird Gelegenheit gegeben, binnen zwei Wochen nach Zugang dieses Beschlusses zu den Hinweisen Stellung zu nehmen.
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