Landgericht Bonn, 2011-06-21, 11 O 136/10

11 O 136/10Kantonsgericht21.06.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 11 O 136/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-06-21

Aktenzeichen: 11 O 136/10

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2011:0621.11O136.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites werden zu 65% dem Kläger zu 1. und zu 35% der Klägerin zu 2. auferlegt.

Das Urteil vorläufig vollstreckbar. Der Kläger zu 1. und die Klägerin zu 2. dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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