Landgericht Bonn, 2011-06-24, 2 O 17/11

2 O 17/11Kantonsgericht24.06.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 2 O 17/11 — Grund- und Teilurteil

Entscheidungsdatum: 2011-06-24

Aktenzeichen: 2 O 17/11

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2011:0624.2O17.11.00

Dokumenttyp: Grund- und Teilurteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Die Klage ist dem Grunde nach gerechtfertigt.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 16.859,07 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.12.2009 zu zahlen.

Wegen der weitergehenden Reparaturkostenforderung wird die Klage abgewiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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