Landgericht Bonn, 2011-06-28, 10 O 502/10

10 O 502/10Kantonsgericht28.06.2011

Regest

Zur Frage der Kausalität der Maklerleistung für den Abschluss des Hauptvertrages

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 10 O 502/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-06-28

Aktenzeichen: 10 O 502/10

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2011:0628.10O502.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilkammer des Landgerichts

Normen: § 652 BGB

Leitsätze

Zur Frage der Kausalität der Maklerleistung für den Abschluss des Hauptvertrages

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten beider Streithelfer.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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