10 O 502/10•Landgericht Bonn, 2011-06-28, 10 O 502/10
Landgericht Bonn, 2011-06-28, 10 O 502/10
10 O 502/10Kantonsgericht28.06.2011
Regest
Zur Frage der Kausalität der Maklerleistung für den Abschluss des Hauptvertrages
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 10 O 502/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-06-28
Aktenzeichen: 10 O 502/10
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2011:0628.10O502.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilkammer des Landgerichts
Normen: § 652 BGB
Leitsätze
Zur Frage der Kausalität der Maklerleistung für den Abschluss des Hauptvertrages
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten beider Streithelfer.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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