7 O 429/10•Landgericht Bonn, 2011-08-11, 7 O 429/10
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 7 O 429/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-08-11
Aktenzeichen: 7 O 429/10
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2011:0811.7O429.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist gegen eine Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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