14 O 120/10•Landgericht Bonn, 2011-09-01, 14 O 120/10
Landgericht Bonn, 2011-09-01, 14 O 120/10
14 O 120/10Kantonsgericht01.09.2011
Regest
Zustandekommen eines (faktischen) Anschlussvertrages unter dem Regime der AVB Wasser-V(hier: verneint).
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 14 O 120/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-09-01
Aktenzeichen: 14 O 120/10
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2011:0901.14O120.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts
Normen: AVB WasserV §§ 2, 9, 10; BGB §§ 145 ff.
Leitsätze
Zustandekommen eines (faktischen) Anschlussvertrages unter dem Regime der AVB Wasser-V(hier: verneint).
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120%
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