Landgericht Bonn, 2011-09-01, 14 O 120/10

14 O 120/10Kantonsgericht01.09.2011

Regest

Zustandekommen eines (faktischen) Anschlussvertrages unter dem Regime der AVB Wasser-V(hier: verneint).

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 14 O 120/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-09-01

Aktenzeichen: 14 O 120/10

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2011:0901.14O120.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts

Normen: AVB WasserV §§ 2, 9, 10; BGB §§ 145 ff.

Leitsätze

Zustandekommen eines (faktischen) Anschlussvertrages unter dem Regime der AVB Wasser-V(hier: verneint).

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120%

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