24 Ks 920 Js 665/10 - 20/10•Landgericht Bonn, 2011-11-24, 24 Ks 920 Js 665/10 - 20/10
Landgericht Bonn, 2011-11-24, 24 Ks 920 Js 665/10 - 20/10
24 Ks 920 Js 665/10 - 20/10Kantonsgericht24.11.2011
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 24 Ks 920 Js 665/10 - 20/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-11-24
Aktenzeichen: 24 Ks 920 Js 665/10 - 20/10
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2011:1124.24KS920JS665.10.2.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. große Strafkammer - als Schwurgericht
Normen: §§ 211, 225 Abs. 3, 227 Abs. 1, 239 Abs. 1, 13, 52 StGB
Tenor
Die Angeklagte Q X ist schuldig des Mordes in Tateinheit mit Freiheitsberaubung und Misshandlung einer Schutzbefohlenen.
Sie wird deswegen zu
lebenslanger Freiheitsstrafe
verurteilt.
Der Angeklagte S X ist schuldig der Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit Freiheitsberaubung und Misshandlung einer Schutzbefohlenen.
Er wird deswegen zu der Freiheitsstrafe von
sechs Jahren sechs Monaten
verurteilt.
Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens sowie die der Nebenklägerin darin entstandenen notwendigen Auslagen.
- §§ 211, 225 Abs. 3, 227 Abs. 1, 239 Abs. 1, 13, 52 StGB –
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.