4 T 411/11•Landgericht Bonn, 2011-12-13, 4 T 411/11
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 4 T 411/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-12-13
Aktenzeichen: 4 T 411/11
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2011:1213.4T411.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilkammer des Landgerichts
Normen: § 1896 Abs. 1a BGB; § 303 FamFG; § 58 FamFG; § 59 FamFG
Tenor
Die Beschwerden des Betroffenen und der weiter Beteiligten zu 2 werden als unzulässig verworfen.
Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 wird zurückgewiesen.
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