8 S 248/11•Landgericht Bonn, 2012-01-09, 8 S 248/11
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 8 S 248/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-01-09
Aktenzeichen: 8 S 248/11
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2012:0109.8S248.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer des Landgerichts
Normen: BGB § 812 Abs. 1
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 01.09.2011 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bonn (111 C 113/11) wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Der Wert des Streitgegenstandes für die Berufungsinstanz wird auf 2.088,10 EUR festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.