Landgericht Bonn, 2012-02-01, 5 S 246/11

5 S 246/11Kantonsgericht01.02.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 5 S 246/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-02-01

Aktenzeichen: 5 S 246/11

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2012:0201.5S246.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Die Berufung und die Anschlussberufung werden zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 33 % und die Beklagte zu 67 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Jede Partei kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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