Landgericht Bonn, 2012-02-06, 27 Kls - 920 Js 54/11 - 5/11

27 Kls - 920 Js 54/11 - 5/11Kantonsgericht06.02.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 27 Kls - 920 Js 54/11 - 5/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-02-06

Aktenzeichen: 27 Kls - 920 Js 54/11 - 5/11

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2012:0206.27KLS920JS54.11.5.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. große Strafkammer des Landgerichts

Normen: § 95 AMG, § 6a AMG, § 3 StGB

Tenor

Der Angeklagte ist schuldig des verbotenen Inverkehrbringens von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport.

Er wird deswegen zu der Freiheitsstrafe von

vier Jahren sechs Monaten

verurteilt.

Aus dem Vermögen des Angeklagten unterliegt ein Betrag in Höhe von 10.000,00 € dem Verfall von Wertersatz.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

  • Angewendete Vorschriften: §§ 95 Abs. 1 Nr. 2a, Abs. 3 Nr. 2 b), 6a Abs. 1 AMG, §§ 25 Abs. 2, 73, 73a, 73c StGB –

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