27 Kls - 920 Js 54/11 - 5/11•Landgericht Bonn, 2012-02-06, 27 Kls - 920 Js 54/11 - 5/11
Landgericht Bonn, 2012-02-06, 27 Kls - 920 Js 54/11 - 5/11
27 Kls - 920 Js 54/11 - 5/11Kantonsgericht06.02.2012
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 27 Kls - 920 Js 54/11 - 5/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-02-06
Aktenzeichen: 27 Kls - 920 Js 54/11 - 5/11
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2012:0206.27KLS920JS54.11.5.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. große Strafkammer des Landgerichts
Normen: § 95 AMG, § 6a AMG, § 3 StGB
Tenor
Der Angeklagte ist schuldig des verbotenen Inverkehrbringens von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport.
Er wird deswegen zu der Freiheitsstrafe von
vier Jahren sechs Monaten
verurteilt.
Aus dem Vermögen des Angeklagten unterliegt ein Betrag in Höhe von 10.000,00 € dem Verfall von Wertersatz.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
- Angewendete Vorschriften: §§ 95 Abs. 1 Nr. 2a, Abs. 3 Nr. 2 b), 6a Abs. 1 AMG, §§ 25 Abs. 2, 73, 73a, 73c StGB –
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.