Landgericht Bonn, 2012-02-14, 9 O 369/10

9 O 369/10Kantonsgericht14.02.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 9 O 369/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-02-14

Aktenzeichen: 9 O 369/10

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2012:0214.9O369.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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