9 O 369/10•Landgericht Bonn, 2012-02-14, 9 O 369/10
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 9 O 369/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-02-14
Aktenzeichen: 9 O 369/10
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2012:0214.9O369.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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